Samstag, August 19, 2006

Kündigungsbestätigung der Bahn

Folgendes fand ich gestern in meiner Post. Aussage: 
Bei der Bahn ist man der Meinung, daß Kunden
sich nach der Kündigung der untergeschobenen
"automatischen Verlängerung" - sprich:
BahnCard-Zwangs-Abo mit "weiteren Fragen" 
an die Inkasso-Fritzen der DB wenden können.






1 Comments:

Anonymous Anonym said...

Ganz recht,
mir ging es mit der Bahncard genauso.
Letztes Jahr habe ich mir ein Zugticket nach Köln geholt und wurde auf die Bahncard hingewiesen.
Es sei günstiger.....In keinsterweise wurde ich darauf hingewiesen, daß es sich hierbei um einen Vertrag handelt.
In diesem Jahr habe ich automatisch eine neue Karte bekommen. Zwei Tage später kam die Rechnung dazu.
Ich ging sofort zur Bahn und bekam zur antwort, "Senden sie die Karte einfach an den Bahncard-Service und damit ist dann alles erledigt!". Dies habe ich getan.

Mittlerweile habe ich schon die dritte Karte hintereinander zugesendet bekommen. Ich habe
ein Kündigungsschreiben bei der ersten Rücksendung beigelegt - was mir der Bahnbeamte geraten hat.

Jetzt sitzte ich auf der dritten Karte, brauche sie aber nicht.
Ich habe mit dem Bahncardservice telefoniert und die machte mich darauf "aufmerksam", daß es sich um einen Vertrag handelt, den ich gefälligst einhalten muß sonst zieht das ganze Konsequenzen!

Lug und Betrug mit unbescholtenen Bürgern nenn ich sowas. Kein Mensch liest Sachen durch, wo vorher versichert ist, daß das Ganze nur ein Jahr geht. Von Kündigung ist nie die Rede gewesen!

Ich bin dabei, wenn geklagt werden sollte. So geht es einfach nicht!!!

Mit freundlichen Grüßen
A. Martin

1:51 PM  

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